Güven-Rhouta Solutions

VERFAHRENSKOORDINATION UND RELOCATION-SERVICES

In Deutschland Visum, Arbeit und Bildung

Wege nach Deutschland

Es gibt nicht den einen Weg nach Deutschland. Arbeit, Ausbildung, Familie und Niederlassung sind nur einige davon. Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen, eigene Fristen und eine eigene entscheidende Behörde. Unten haben wir die wichtigsten Wege und den jeweiligen Aufenthaltstitel für Sie zusammengefasst.

Arbeit

Arbeit und Fachkräfte

Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium, Blaue Karte, unternehmensinterner Transfer und Wege über Berufserfahrung.

Voraussetzungen

  • Ein in Deutschland anerkannter Abschluss oder eine anerkannte Berufsausbildung
  • Ein unterschriebener Arbeitsvertrag, der zur Qualifikation passt
  • Bei den meisten Paragrafen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Bei der Blauen Karte eine Gehaltsschwelle; 2026 brutto 50.700 € im Jahr, in einigen Berufen und für Berufsanfänger niedriger

Dauer und Gebühr

Wie lange Anerkennung und Visumverfahren dauern, hängt von der Stelle und der Vollständigkeit der Akte ab. Es gibt außerdem ein beschleunigtes Verfahren, das der Arbeitgeber einleiten kann.

Woran es meist hängt

Klafft zwischen Abschluss und Stelle eine Lücke, kann das ein Ablehnungsgrund sein: etwa eine Bewerbung im IT-Bereich mit einem Abschluss als Koch

  • §18a
  • §18b
  • §18g
  • §19c
Werkbänke in einer Werkstatt im Tageslicht

So arbeiten wir

Unser Ablauf in vier Schritten:

  1. 01

    Sie schreiben uns

    Über WhatsApp genügen wenige Zeilen: wo Sie leben, welche Papiere Sie haben, was Sie vorhaben. Wir sehen die Unterlagen durch und halten fest, was fehlt oder abgelaufen ist.

    Planer, Stift und Kaffee auf dem Tisch
  2. 02

    Wir ordnen die Unterlagen und koordinieren die Übersetzung

    Die Unterlagen kommen in die Reihenfolge, beglaubigte Übersetzung und Apostille werden koordiniert, Gültigkeitsfristen verfolgt. Welches Papier in welcher Form zu welcher Stelle gehört, steht von Anfang an fest; vor dem Antrag bleibt nichts offen.

    Ordner und Papiere auf einem Schreibtisch
  3. 03

    Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn ein

    Die fertige Akte wird bei der zuständigen Stelle eingereicht, Aktenzeichen und Datum werden festgehalten, eine Kopie geht an Sie. Im Verfahren nach §81a läuft die Akte mit der Vollmacht des Unternehmens.

    Notizbücher, Stift und Kaffee auf einem Besprechungstisch aus Holz
  4. 04

    Wir verfolgen den Vorgang und begleiten Sie

    Wir verfolgen die Post der Behörde und stellen Nachforderungen fristgerecht zusammen. Zur Anmeldung, zur Abholung der Karte und zu jedem Termin, an dem die Sprache nicht reicht, begleiten wir Sie und lesen das Protokoll gemeinsam mit Ihnen.

    Weite Treppe in einem öffentlichen Gebäude

Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde; unsere Arbeit ist Verfahrenskoordination und Relocation-Service.

Aktuelles

Die Migrationsthemen in Deutschland, Gehaltsschwellen, Gebühren und Verfahren werden in Abständen aktualisiert; die bereits in Kraft getretenen Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Ein Dokument, das an einem hellen Tisch unterschrieben wird
20.07.2026

Das Medianentgelt steigt auf 4.217 Euro

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Entgelte 2025 veröffentlicht: der Median liegt bei 4.217 Euro im Monat, 5,1 Prozent mehr. Aufs Jahr sind das 50.604 Euro, die Regelschwelle der Blauen Karte 2026 beträgt 50.700 Euro.

Einzelheiten
01.07.2026

Aus dem Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld

Die Leistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld, auch das Verfahren hat sich geändert. Wo die Sicherung des Lebensunterhalts verlangt wird, gilt die neue Ordnung.

Einzelheiten
30.10.2025

Einbürgerung nach drei Jahren entfällt

Die Regelung, die besonders gut und schnell Integrierten einen kürzeren Weg zur Einbürgerung öffnete, wurde gestrichen. Anträge werden nur noch nach der Fünfjahresfrist beurteilt.

Einzelheiten
01.05.2025

Biometrisches Foto digitale Aufnahme (QR-Code)

Das Einscannen mitgebrachter Passbilder ist offiziell beendet. Das Foto wird bei der Antragstellung oder davor digital aufgenommen; nicht digitale Abzüge werden nicht mehr angenommen.

Einzelheiten
17.02.2025

PIN-Brief wird jetzt direkt ausgehändigt

Die PIN zur Aufenthaltskarte kam früher per Post. Sie wird nun bei der Antragstellung ausgehändigt, ein zweiter Postweg entfällt.

Einzelheiten
01.06.2024

Chancenkarte für die Arbeitssuche

Der Punktetitel öffnet auch ohne volle Anerkennung den Weg zur Suche nach Arbeit oder Anerkennung. Die Lebensunterhaltssicherung bleibt Bedingung.

Einzelheiten
01.03.2024

Anerkennung kann nach der Einreise beginnen

In der Anerkennungspartnerschaft mit dem Arbeitgeber kann das Verfahren nach der Einreise starten. Die Vergütung muss ortsüblich sein.

Einzelheiten
18.11.2023

Niedrigere Gehaltsschwelle für die Blaue Karte

Die Schwelle wurde auf die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze gesenkt; in bestimmten Engpassberufen liegt sie sogar noch darunter. Absolventen und bestimmte IT-Fachleute profitieren von den niedrigeren Schwellen.

Einzelheiten
Weitere Meldungen

Häufige Fragen

Ihre häufigsten Fragen beantworten wir hier!

Eine einzige Zahl gibt es bei uns nicht, denn kein Vorgang gleicht dem anderen: manche sind in wenigen Schritten erledigt, andere ziehen sich über Monate. Welche Leistung, welcher Aufenthaltszweck, wie viele Stellen, wie viele Papiere und ob Übersetzungen nötig sind, bestimmt unser Honorar. Das besprechen wir mit Ihnen im Gespräch und halten es fest, bevor die Arbeit beginnt. Die amtlichen Gebühren der Behörden kommen nicht zu uns; sie sind davon getrennt und werden unmittelbar an die jeweilige Stelle gezahlt.

Die Dauer hängt von der Art des Antrags ab, vom Bundesland, von der Auslastung der Behörde und davon, wie zügig die zuständige Sachbearbeitung arbeitet. Einen festen Termin können wir nicht nennen und nennen ihn auch nicht: über die Dauer entscheiden am Ende die zuständigen Stellen und die Umstände des Einzelfalls.

Was wir tun, ist keine Rechtsberatung, sondern Verfahrenskoordination und Relocation. Das Verfahren nach §81a führen wir mit der Vollmacht des Unternehmens, und eine solche Vollmacht kann auch an Nichtanwälte erteilt werden. Außerhalb des §81a nehmen wir keine Vollmacht; dort bereiten wir die Akte vor und verfolgen sie. Wo die rechtliche Bewertung des Einzelfalls gefragt ist, verweisen wir an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des jeweiligen Fachgebiets.

Die meisten Anträge beginnen ohnehin, während Sie noch im Ausland sind: zuerst die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, dann das Visum bei der Auslandsvertretung, danach der Aufenthaltstitel in Deutschland. Weil das Land, in dem Sie sich befinden, Ihre Ausbildung und Ihre Qualifikationen mitbestimmen, welche Aufenthalts- und Visumsvorschriften überhaupt in Frage kommen, hilft es sehr, wenn Sie das schon in Ihrer ersten Nachricht erwähnen.

Unsere Arbeitssprachen sind Türkisch, Deutsch und Englisch. Zu Behördenterminen begleiten wir Sie gegen Honorar und verfolgen Ihren Vorgang gemeinsam mit Ihnen. In Deutschland richtet sich der Sprachbedarf zudem nach der Branche, nach dem Zielmarkt Ihres Betriebs und nach dessen Kundschaft. Fehlende Deutschkenntnisse können bei manchen Aufenthaltszwecken hinderlich sein, bei anderen wird kein Sprachnachweis verlangt. Unser Rat: bringen Sie Ihr Deutsch vor der Einreise auf mindestens A2. Für Ihr Ankommen und für Ihr Arbeitsleben in Deutschland ist das kaum zu ersetzen.

FÜR IHREN TRAUM VON DEUTSCHLAND

Eine Nachricht genügt!

Schreiben Sie uns Ihre Lage und Ihre Pläne für Deutschland in wenigen Zeilen. Umfang und ersten Schritt legen wir im ersten Gespräch gemeinsam fest; für den Anfang genügt eine Nachricht!

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls; über Anträge entscheidet die zuständige Behörde.

Stand: 16.08.2026