Art der Leistung und die Grenze des RDG
Dieses Unternehmen ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG); es ist ebenso wenig eine Steuerberatungskanzlei und leistet keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Erbracht werden das Zusammenstellen und Ordnen von Unterlagen, die Reihenfolge von Übersetzung und Apostille, die Führung von Anträgen mit Vollmacht im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG, sonst das Vorbereiten und Verfolgen von Anträgen, die Verfolgung des Schriftverkehrs und die Begleitung zu Behördenterminen. Eine Tätigkeit, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, wird nicht ausgeübt.
Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls ist Sache der Anwaltschaft, die steuerliche Einordnung Sache der Steuerberatung. Entsteht ein solcher Bedarf, wird die Akte an eine unabhängige Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Steuerberatung verwiesen; das Mandat und die weitere Kommunikation laufen dann unmittelbar zwischen Ihnen und der Kanzlei.
Zum Ergebnis
Über Visum- und Aufenthaltsanträge entscheidet allein die zuständige Behörde. Zusagen zu Ergebnis oder Dauer werden von uns nicht gemacht. Übernommen wird der vollständige Aufbau der Akte und die sorgfältige Führung des Verfahrens.
Aktualität der Inhalte
Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und folgen der Rechtslage zum jeweils genannten Datum. Schwellen, Gebühren und Verfahren ändern sich laufend; die Werte gelten zum angegebenen Stand. Verbindliche Auskunft erteilt allein die zuständige Stelle.
Die Linie zwischen Verwaltungsunterstützung und Rechtsdienstleistung
Unterlagen vorbereiten, Übersetzung und Apostille in die richtige Reihenfolge bringen, den Antrag bei der Behörde einreichen, den Schriftverkehr verfolgen und zu Terminen begleiten: das ist Verwaltungsunterstützung. Auszulegen, welcher Paragraf auf Ihre Lage passt, eine Ablehnung rechtlich zu bewerten oder den Weg des Widerspruchs zu wählen, ist es nicht; das ist Sache der Anwaltschaft.
Diese Linie gilt für jede Seite dieser Website. Die Darstellungen sind allgemeine Information und keine Auskunft über Ihre Akte.
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Urheberrecht
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Stand: 16.08.2026


